Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 01 | 2022

Orly Pharma BV, St. Jansweg 15, 5928 RC Venlo, Niederlande, KvK-Nr. 63994372 || Orly Pharma GmbH, An der Kleinbahn 18, 41334 Nettetal-Kaldenkirchen, IHK-Nr. B00011016, Deutschland.

Artikel 1. Anwendbarkeit

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Warenverkauf, Lieferungen und Angebote von Orly Pharma BV und Orly Pharma GmbH (nachfolgend: „ORLY“). Sie sind integraler Bestandteil aller Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen ORLY und Dritten (nachfolgend: Kunde oder Kunden) mit Bezug auf Warenverkäufe, Lieferungen und Angebote. Auch zukünftige Warenverkäufe und Lieferungen an Kunden unterliegen diesen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht Gegenstand eines separaten Vertrags sind.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden oder einer dritten Partei sind nicht anwendbar, auch dann nicht, wenn und insofern ORLY deren Gültigkeit nicht explizit ausgeschlossen hat. Auch wenn ORLY auf ein Schreiben oder ein anderes Dokument Bezug nimmt (genommen hat), in welchem auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden verwiesen wird, impliziert dies keinesfalls die Annahme solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch ORLY.

Artikel 2. Angebot und Zustandekommen eines Vertrags

1. Alle durch ORLY erstellten Angebote sind freibleibend. Die Annahme eines Angebots durch Kunden ist endgültig.
2. Das Rechtsverhältnis zwischen ORLY und Kunden gründet ausschließlich auf einem schriftlichen Vertrag oder einem Kaufauftrag unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen von bzw. Vereinbarungen mit Personal von ORLY sind für ORLY nicht bindend, es sei denn und insofern diese von ORLY schriftlich bestätigt wurden. Zusätze oder Ergänzungen zu schriftlichen Verträgen, darunter auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nur in Schriftform bindend oder nur dann, wenn ORLY diese schriftlich akzeptiert hat.

Artikel 3. Preise und Bezahlung

1. Die vereinbarten Preise haben Gültigkeit bis zu dem Tag (einschl.) der Lieferung; dabei handelt es sich – es sei denn, es wurde anders vereinbart – um Nettopreise ohne jeweils gültige Mehrwertsteuer. Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich ohne Versandkosten. Für Lieferungen an die Kundenanschrift gemäß Artikel 4 Absatz 1 werden die Versandkosten separat angeführt, insofern sich der Lieferort innerhalb Deutschlands, der Niederlande oder Belgiens befindet. Außerhalb dieser Regionen erfolgt die Lieferung EXW (INCOTERMS: ab Werk). Bei Exportversand verstehen sich die Preise ausschließlich eventueller Kosten, Steuern oder Gebühren wie Zölle oder sonstige behördliche Kosten.
2. Rechnungen sind zahlbar im Moment des Wareneingangs; sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang zu begleichen. Mit Beginn des 22. Tages fallen für ausstehende und unbezahlte Rechnungen zusätzlich zu 30,- € für Verwaltungskosten 8 % Zinsen p.a. an. Bei noch späterer Zahlung behält sich ORLY das Recht vor, weitere Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen durch Kunden sind ausschließlich zulässig, wenn eine unbestrittene Gegenforderung oder ein Vollstreckungstitel besteht.
4. Eine Bezahlung gilt als erfolgt, wenn ORLY auf den bezahlten Betrag Zugriff hat.

Artikel 4. (Ab-)Lieferung, Risikoübertragung und Lieferzeit

1. Es sei denn, es ist anders vereinbart, werden Waren gemäß DAP (Delivery At Place) versendet. Wareneigentum und -risiko gehen bei Ablieferung an der angegebenen Kundenanschrift auf den Kunden über. Wenn eine Lieferung ExWorks vereinbart wurde, gehen Wareneigentum und -risiko in dem Moment auf den Kunden über, in welchem die Waren von ORLY an den Spediteur oder eine andere vom Kunden dazu benannte dritte Partei, übergeben werden. Verzögert sich eine Lieferung aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von ORLY oder weil der Kunde die Ware nicht (fristgerecht) hat entgegennehmen können, obwohl sie dem Kunden zur Annahme angeboten wurde, gehen Wareneigentum und -risiko im Moment der Ausstellung der Empfangsbestätigung der Ablieferung an den Kunden.
2. Außer wenn eine bestimmte Frist vereinbart wurde, sind die von ORLY angegebenen und mit ORLY vereinbarten Lieferzeiten und -fristen als Richtzeiten und nicht als bindende Fristen zu betrachten. Eine Fristüberschreitung verpflichtet daher weder ORLY zu Schadenersatz, noch berechtigt sie den Kunden dazu, seine vertraglichen Verpflichtungen zu vernachlässigen oder deren Ausführung aufzuschieben.
3. Kann eine Lieferung insgesamt aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von ORLY nicht erfolgen, ist ORLY dazu berechtigt, den Vertrag einseitig zu beenden. Nur dann, wenn ein bindender Liefertermin vereinbart wurde, steht dem Kunden ein Recht auf einseitige Vertragsbeendigung zu. ORLY ist nur dann in Verzug, wenn ORLY, nach Inverzugsetzung mit Angabe einer angemessenen Nachlieferfrist, versäumt die Ware zu liefern. Eine Haftung im Versäumnisfalle beschränkt sich auf höchstens 10 % des vereinbarten Preises für die Waren, bei denen der Liefertermin überschritten wurde.

Artikel 5. Höhere Gewalt

1. Ist es ORLY aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, den Vertrag zu erfüllen, ist ORLY dazu berechtigt, nach eigenem Ermessen die Vertragsausführung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn dieser wegen Ereignissen höherer Gewalt nicht innerhalb von acht (8) Wochen ausführbar ist. Im Falle höherer Gewalt steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Kostenerstattung oder Zinsanspruch zu.
2. Unter höherer Gewalt ist u. a. zu verstehen: Brand, Überschwemmung, Unfall oder Krankheit von Mitarbeitern, Betriebsstörung, Verkehrsprobleme, Produktions- und Transportprobleme sowie die nicht fristgerechte Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen durch Dritte, welche ORLY beauftragt hat.
3. Wenn ORLY bei Eintreten einer Situation höherer Gewalt seinen vertraglichen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist ORLY dazu berechtigt, die bereits gelieferten Waren bzw. den lieferbaren Anteil in Rechnung zu stellen; der Abnehmer ist dann dazu verpflichtet, diese Rechnung ohne Einbehalt oder Verrechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 6. Ansprüche, Haftung und Freihaltung

1. Ansprüche, die sich aus einem eventuellen Produktmangel, verursacht durch falsche Behandlung durch ORLY, ergeben, sind nicht später als zwölf (12) Monate nach der Lieferung des entsprechenden Produkts geltend zu machen.
2. Der Kunde hat bei der Warenanlieferung sorgfältig zu prüfen (prüfen zu lassen), ob die Ware unbeschädigt und bestellungsgemäß geliefert wurde. Der Kunde ist dazu verpflichtet, mögliche Abweichungen oder Beschädigungen spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich, unter Beilage des Lieferscheines, bei ORLY zu melden. Versäumt der Kunde die fristgerechte Reklamation, verfällt jeglicher Anspruch des Kunden gegenüber ORLY.
3. Nur dann, wenn ORLY darum ersucht oder die schriftliche Genehmigung dazu erteilt, kann die Ware, welche den Anspruch begründet, an ORLY retourniert werden, wobei die Kosten für die Rücksendung im Falle einer berechtigten Reklamation von ORLY erstattet werden. Bei berechtigter Reklamation ist ORLY jedoch ausschließlich dazu verpflichtet, ein Ersatzprodukt bereitzustellen oder den Kaufpreis gutzuschreiben. Der Kunde ist nur dann zur Vertragsbeendigung berechtigt, wenn ein Ersatzprodukt nicht vorhanden ist oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitgestellt werden kann.
4. Reklamationen haben keine afschiebende Wirkung auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
5. Nach Feststellung eines eventuellen Produktmangels ist der Kunde dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, was dazu geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern oder den Schaden zu begrenzen, darunter auch die unmittelbare Einstellung der Produktnutzung oder des Verkaufs.
6. Außerhalb der Bestimmungen dieses Artikels hat der Kunde keine Anspruchsrechte gegen ORLY wegen Mängeln an oder mit Bezug auf gelieferte/n Waren. Ungeachtet der Ursache ist ORLY ist nicht haftbar für direkte und/oder indirekte Schäden, darunter auch Personen- und Sachschäden, immaterielle Schäden, Folgeschäden (wie Einkommensverluste) und andere Schäden, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten ORLYs.
7. In allen Fällen, in denen ORLY zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, ist dieser nicht höher als der Rechnungswert (ohne MwSt.) der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen, durch welche oder im Zusammenhang mit welchen der betreffende Schaden verursacht wurde. Wenn der Schaden von der Versicherung von ORLY gedeckt ist, ist der Schadenersatz darüber hinaus nicht höher als der Betrag, der im betreffenden Fall tatsächlich vom Versicherer ausgeschüttet wird.
8. Der Kunde hält ORLY frei von Ansprüchen Dritter, darunter auch Ansprüche von zuständigen Behörden sowie frei von allen damit zusammenhängenden Kosten und Schäden im Zusammenhang mit von ORLY an Kunden zu liefernde und gelieferte Waren und/oder auszuführende oder ausgeführte Dienstleistungen.

Artikel 7. Kundenseitige Pflichten / Export

1. Bei Lieferung EXW ist der Kunde für den Transport der Ware ab ORLY-Lager verantwortlich und akzeptiert auch alle diesbezüglich damit einhergehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Wenn die Lieferanschrift sich außerhalb Deutschlands, der Niederlande oder Belgiens befindet, erfolgt eine Lieferung der Ware immer EXW, es sei denn, es wurde anderes vereinbart.
2. In allen Fällen verpflichtet sich der Kunde zur ordnungsgemäßen Einhaltung der relevanten Gesetze im Bestimmungsland, insbesondere aller Gesetze und Vorschriften wie sie gelten für pharmazeutische Produkte, einschließlich die Meldung unerwünschte Wirkungen, Wechselwirkungen oder andere Gefahren im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung (Pharmacovigilanz).
3. ORLY übernimmt mit Bezug auf die gemäß diesem Artikel auf dem Kunden ruhenden Pflichten keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen. Bei Lieferung EXW ist ORLY in keinem Fall haftbar für Schäden, die als Folge von Vernichtung, Verlust, Beschlagnahmung, Vernichtung oder Beschädigung bei einer Einfuhrkontrolle, dem Fehlen von Genehmigungen, Produktinspektionen, den Zollrechten oder anderen Umständen entstehen, die sich im Zusammenhang mit der Ausfuhr und dem Versand der Ware ergeben.

Artikel 8. Sonstiges

1. Waren können ausschließlich nach schriftlicher Einwilligung von ORLY (siehe Rücksendebedingungen) zurückgesendet werden. ORLY behält sich das Recht vor, ohne vorherige Einwilligung zurückgesendete Waren zu vernichten.
2. Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit irgendeiner Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder von Verträgen, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, lassen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. ORLY und der Kunde sind verpflichtet, unwirksame oder anfechtbare Bestimmungen durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Zweck der unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung möglichst nahe kommen.
3. Ort der Durchführung von Zahlungen und Lieferpflichten ist die Hauptniederlassung von ORLY.

Artikel 9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Zustellungsanschrift

1. Für alle Angebote von ORLY an Kunden sowie alle zwischen diesen Parteien geschlossene Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 ist ausgeschlossen.
2. Streitfälle, welche sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag und/oder den von ORLY unterbreiteten Angeboten oder Offerten oder allen übrigen Rechtshandlungen ergeben, werden dem Gericht Rechtbank Oost-Brabant vorgelegt und von diesem verhandelt; dies lässt das Recht von ORLY unberührt, einen Streitfall in bestimmten Fällen auch einem anderen befugten Gericht in den Niederlanden vorzulegen.

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